Bürgerbeteiligung lebt davon, dass Informationen frühzeitig verfügbar sind. Hier finden Sie Termine, Hinweise zur Beteiligung und Möglichkeiten, sich sachlich einzubringen.

24.07.2026


Jetzt Stellungnahme abgeben

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 06.07.2026 den 2. Entwurf zur Änderung des Regionalplans Windenergie veröffentlicht. Bereits im ersten Beteiligungsverfahren hatte die Windpark Kollmar-Bielenberg GbR in 2025 beantragt, die Potenzialfläche PR3_STE_003 als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Dieser Antrag wurde von der Landesplanung damals nicht übernommen. In der veröffentlichten Synopse zum ersten Beteiligungsverfahren wird ausdrücklich dargelegt, dass der Argumentation des Investors nicht gefolgt wurde.

 

Mit dem nun veröffentlichten zweiten Entwurf beginnt jedoch ein neues Beteiligungsverfahren. Dabei werden die im Entwurf enthaltenen Flächen sowie die eingegangenen Stellungnahmen erneut geprüft und im weiteren Verfahren abgewogen. Damit können grundsätzlich alle im zweiten Entwurf enthaltenen Flächen erneut Gegenstand der planerischen Abwägung werden. Hierzu zählt auch die Potenzialfläche PR3_STE_003 die bereits im ersten Beteiligungsverfahren auf Antrag des Investors als Vorranggebiet ausgewiesen werden sollte.

 

➡️ Regionalpläne Windenergie – 2. Entwurf und Beteiligungsverfahren

 

➡️ PDF Synopse zum Planungsraum III, Auf den Seiten 1.363 - 1.365 ist der Antrag der Windpark Kollmar-Bielenberg GbR einzusehen. Auf Seite 1.061 sind zudem weitere Informationen zum Antrag einzusehen (Bürgerenergiefond).

 

 

 

Warum ist Ihre Beteiligung wichtig?

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist es wichtig, dass sich möglichst viele Betroffene auch neben der Bürgerinitiative am Beteiligungsverfahren beteiligen und ihre persönlichen Belange vorbringen. Die geplante Ausweisung kann erhebliche Auswirkungen auf die Region haben. Betroffen sein können unter anderem:

  • Natur- und Artenschutz
  • Landschaftsbild
  • Tourismus und Erholung
  • Wohn- und Lebensqualität
  • Immissionsschutz (Lärm, Schattenwurf, nächtliche Befeuerung)
  • Verkehr und Infrastruktur

 

Wie gebe ich meine Stellungnahme ab?

Die Stellungnahme kann im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens online über das Beteiligungsportal des Landes Schleswig-Holstein oder schriftlich eingereicht werden.

 

Bei einer Stellungnahme müssen keine juristischen Fachkenntnisse vorhanden sein. Wichtig ist, dass die persönliche Betroffenheit und Bedenken nachvollziehbar geschildert werden. Jede fristgerecht eingereichte Stellungnahme muss von der Landesplanung geprüft und in die Abwägung einbezogen werden.

  

Die Frist zur Abgabe endet am 26. August 2026.

 

➡️ Zur Online-Beteiligung:


💡 Denkanstöße für eine Stellungnahme:

Diese Formulierungshilfe soll als Orientierung dienen. Schildern Sie Ihre persönliche Betroffenheit mit eigenen Worten.

 

1. Einleitung

Sie können Ihre Stellungnahme beispielsweise mit folgenden Worten beginnen:

  • Hiermit nehme ich zum zweiten Beteiligungsverfahren des Regionalplans Windenergie Stellung.
  • Meine Stellungnahme bezieht sich auf die Potenzialfläche PR3_STE_003.
  • Ich bin von den Planungen unmittelbar betroffen und möchte folgende Belange vorbringen.

Wichtig: Geben Sie möglichst immer die Flächenbezeichnung an, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht.

2. Persönliche Betroffenheit

Beschreiben Sie, weshalb Sie persönlich betroffen sind.

  • Ich wohne in unmittelbarer Nähe der geplanten Fläche.
  • Das Gebiet ist für mich ein wichtiger Erholungsraum.
  • Ich nutze die Wege regelmäßig zum Spazierengehen oder Radfahren.
  • Ich befürchte erhebliche Auswirkungen auf meine Wohn- und Lebensqualität.
  • Das Landschaftsbild prägt meinen Wohnort und hat für mich einen hohen Stellenwert

3. Mögliche Themen

 

Natur- und Artenschutz

Mögliche Formulierungen:

  • Das Gebiet besitzt aus meiner Sicht eine hohe Bedeutung für Tiere und Pflanzen.
  • Ich befürchte Beeinträchtigungen wertvoller Lebensräume.
  • Der Schutz der Natur sollte bei der Abwägung besonders berücksichtigt werden.

Landschaftsbild

Mögliche Formulierungen:

  • Das Landschaftsbild würde sich durch Windenergieanlagen dauerhaft verändern.
  • Der offene Charakter der Region würde erheblich beeinträchtigt.
  • Die besondere Eigenart der Landschaft sollte erhalten bleiben.

Erholung und Tourismus

Mögliche Formulierungen:

  • Das Gebiet wird von vielen Menschen zur Erholung genutzt.
  • Spaziergänge, Radfahren und Naturerleben würden aus meiner Sicht beeinträchtigt.
  • Die Attraktivität der Region für Gäste und Einheimische könnte sinken.

Auswirkungen auf Anwohner

Mögliche Formulierungen:

  • Ich befürchte Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf.
  • Auch die nächtliche Befeuerung der Anlagen stellt für mich eine Belastung dar.
  • Insgesamt sehe ich eine Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität.

Gesundheitliche Belange

Mögliche Formulierungen:

  • Ich wünsche eine sorgfältige Prüfung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen.
  • Mögliche Auswirkungen durch tieffrequente Schallanteile (Infraschall) sollten berücksichtigt werden.
  • Gesundheitliche Vorsorge sollte bei der Abwägung berücksichtigt werden.
  • Ich habe Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Belastungen.
  • Die Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwohnern sollten umfassend geprüft werden.

Weitere Belange

Je nach persönlicher Situation können Sie auch auf folgende Punkte eingehen:

  • Auswirkungen auf das Ortsbild
  • Wertentwicklung von Immobilien
  • Auswirkungen auf Landwirtschaft oder Naherholung
  • Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen

4. Schluss

Zum Abschluss können Sie beispielsweise schreiben:

Ich bitte darum, meine vorgetragenen Belange im weiteren Verfahren sorgfältig zu prüfen und bei der Abwägung angemessen zu berücksichtigen.

  • Ich bitte darum, meine Stellungnahme im weiteren Verfahren vollständig zu berücksichtigen.

💡 Hinweis 1: Es ist nicht erforderlich, alle genannten Punkte aufzugreifen. Beschreiben Sie vor allem die Aspekte, die Sie persönlich betreffen. 


💡 Hinweis 2: Sie können sowohl eine allgemeine Stellungnahme zum Regionalplan als auch zu einzelnen Umweltberichten (z. B. PR3_STE_001, PR3_STE_004 oder dem Antrag zu PR3_STE_003) abgeben. 


Mehrere Stellungnahmen sind zulässig und ermöglichen es, unterschiedliche Aspekte gezielt zu begründen.

 

 


26. Februar 2026

Dieser Flyer wurde von der Bürgerinitiative für Kollmar erstellt. Verantwortliche Angaben finden Sie im Impressum.
Dieser Flyer wurde von der Bürgerinitiative für Kollmar erstellt. Verantwortliche Angaben finden Sie im Impressum.