Bürgerbeteiligung lebt davon, dass Informationen frühzeitig verfügbar sind. Hier finden Sie Termine, Hinweise zur Beteiligung und Möglichkeiten, sich sachlich einzubringen.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 06.07.2026 den 2. Entwurf zur Änderung des Regionalplans Windenergie veröffentlicht. Bereits im ersten Beteiligungsverfahren hatte die Windpark Kollmar-Bielenberg GbR in 2025 beantragt, die Potenzialfläche PR3_STE_003 als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Dieser Antrag wurde von der Landesplanung damals nicht übernommen. In der veröffentlichten Synopse zum ersten Beteiligungsverfahren wird ausdrücklich dargelegt, dass der Argumentation des Investors nicht gefolgt wurde.
Mit dem nun veröffentlichten zweiten Entwurf beginnt jedoch ein neues Beteiligungsverfahren. Dabei werden die im Entwurf enthaltenen Flächen sowie die eingegangenen Stellungnahmen erneut geprüft und im weiteren Verfahren abgewogen. Damit können grundsätzlich alle im zweiten Entwurf enthaltenen Flächen erneut Gegenstand der planerischen Abwägung werden. Hierzu zählt auch die Potenzialfläche PR3_STE_003 die bereits im ersten Beteiligungsverfahren auf Antrag des Investors als Vorranggebiet ausgewiesen werden sollte.
➡️ Regionalpläne Windenergie – 2. Entwurf und Beteiligungsverfahren
Aus Sicht der Bürgerinitiative ist es wichtig, dass sich möglichst viele Betroffene auch neben der Bürgerinitiative am Beteiligungsverfahren beteiligen und ihre persönlichen Belange vorbringen. Die geplante Ausweisung kann erhebliche Auswirkungen auf die Region haben. Betroffen sein können unter anderem:
Die Stellungnahme kann im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens online über das Beteiligungsportal des Landes Schleswig-Holstein oder schriftlich eingereicht werden.
Bei einer Stellungnahme müssen keine juristischen Fachkenntnisse vorhanden sein. Wichtig ist, dass die persönliche Betroffenheit und Bedenken nachvollziehbar geschildert werden. Jede fristgerecht eingereichte Stellungnahme muss von der Landesplanung geprüft und in die Abwägung einbezogen werden.
Die Frist zur Abgabe endet am 26. August 2026.
💡 Denkanstöße für eine Stellungnahme:
Diese Formulierungshilfe soll als Orientierung dienen. Schildern Sie Ihre persönliche Betroffenheit mit eigenen Worten.
Sie können Ihre Stellungnahme beispielsweise mit folgenden Worten beginnen:
Wichtig: Geben Sie möglichst immer die Flächenbezeichnung an, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht.
Beschreiben Sie, weshalb Sie persönlich betroffen sind.
Mögliche Formulierungen:
Mögliche Formulierungen:
Mögliche Formulierungen:
Mögliche Formulierungen:
Mögliche Formulierungen:
Je nach persönlicher Situation können Sie auch auf folgende Punkte eingehen:
Zum Abschluss können Sie beispielsweise schreiben:
Ich bitte darum, meine vorgetragenen Belange im weiteren Verfahren sorgfältig zu prüfen und bei der Abwägung angemessen zu berücksichtigen.
💡 Hinweis 1: Es ist nicht erforderlich, alle genannten Punkte aufzugreifen. Beschreiben Sie vor allem die Aspekte, die Sie persönlich betreffen.
💡 Hinweis 2: Sie können sowohl eine allgemeine Stellungnahme zum Regionalplan als auch zu einzelnen Umweltberichten (z. B. PR3_STE_001, PR3_STE_004 oder dem Antrag zu PR3_STE_003) abgeben.
Mehrere Stellungnahmen sind zulässig und ermöglichen es, unterschiedliche Aspekte gezielt zu begründen.