Einordnung: Potenzialfläche und Vorranggebiet

Potenzialfläche (lila)  vs. Vorranggebiet (orange)
Potenzialfläche (lila) vs. Vorranggebiet (orange)


Eine Potenzialfläche ist lediglich eine geprüfte Suchfläche. Sie begründet keine planerische Vorentscheidung.


Erst mit der Festlegung als Vorranggebiet im Regionalplan entsteht eine verbindliche landesplanerische Steuerung.


Wird eine Fläche nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet ausgewiesen, gilt sie im Entwurf des Regionalplans als nicht geeignet für eine verbindliche Windenergienutzung.




Potentialfläche PR3_STE_003 (Bielenberg/Strohdeich)
Potentialfläche PR3_STE_003 (Bielenberg/Strohdeich)

Die Potenzialfläche PR3_STE_003 (Bielenberg/Strohdeich) die zuletzt zur der Disskussion stand, wurde im landesplanerischen Verfahren geprüft. Im Umweltbericht zum Entwurf des Regionalplans Planungsraum III wird sie aufgrund erheblicher Konflikte mit der bestehenden Siedlungsstruktur mit der vorgesehenen Ortsentwicklung Bielenberg mit Belangen des Denkmalschutzes fachlich kritisch bewertet und nicht in die Vorrangkulisse übernommen.

 

Damit ist sie im aktuellen Entwurfsstand ausdrücklich nicht als Windvorranggebiet vorgesehen.

 

 

Relevante Unterlagen

Landesplanung (Regionalplan)

Regionalplan-Entwurf Planungsraum III

Beteiligungsportal Schleswig-Holstein (BOB-SH)

 

Gemeinde Kollmar – Sitzungen & Beschlüsse

14.10.2025 – Bau- und Wegeausschuss

02.12.2025 – Gemeindevertretung

03.02.2026 – Bau- und Wegeausschuss

26.02.2026 – Gemeindevertretung

19.05.2026 – Gemeindevertretung

16.06.2026 – Bau- und Wegeausschuss


 

Weitere Unterlagen

Antrag Windparkenergie GbR

Präsentation des Projektierers