Einordnung: Potenzialfläche und Vorranggebiet

Eine Potenzialfläche ist lediglich eine geprüfte Suchfläche. Sie begründet keine planerische Vorentscheidung.
Erst mit der Festlegung als Vorranggebiet im Regionalplan entsteht eine verbindliche landesplanerische Steuerung.
Wird eine Fläche nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet ausgewiesen, gilt sie im Entwurf des Regionalplans als nicht geeignet für eine verbindliche Windenergienutzung.

Die Potenzialfläche PR3_STE_003 (Bielenberg/Strohdeich) die zuletzt zur der Disskussion stand, wurde im landesplanerischen Verfahren geprüft. Im Umweltbericht zum Entwurf des Regionalplans Planungsraum III wird sie aufgrund erheblicher Konflikte mit der bestehenden Siedlungsstruktur mit der vorgesehenen Ortsentwicklung Bielenberg mit Belangen des Denkmalschutzes fachlich kritisch bewertet und nicht in die Vorrangkulisse übernommen.
Damit ist sie im aktuellen Entwurfsstand ausdrücklich nicht als Windvorranggebiet vorgesehen.
Landesplanung (Regionalplan)
Regionalplan-Entwurf Planungsraum III
Beteiligungsportal Schleswig-Holstein (BOB-SH)
Gemeinde Kollmar – Sitzungen & Beschlüsse
14.10.2025 – Bau- und Wegeausschuss
02.12.2025 – Gemeindevertretung
03.02.2026 – Bau- und Wegeausschuss
26.02.2026 – Gemeindevertretung
19.05.2026 – Gemeindevertretung
16.06.2026 – Bau- und Wegeausschuss
Weitere Unterlagen
Präsentation des Projektierers