Das Nachrichtenportal shz berichtet am 22. Februar 2026 über die Diskussion zur möglichen Windenergiefläche zwischen Bielenberg und Strohdeich. Der Artikel stellt verschiedene Positionen dar und ordnet die aktuelle Planungssituation ein.
Im Mittelpunkt des Artikels steht die Unterscheidung zwischen sogenannten Vorranggebieten und anderen Flächen. Während in Vorranggebieten die Windkraftnutzung landesplanerisch festgelegt ist, ist sie in nicht berücksichtigten Flächen ausgeschlossen.
Das Gebiet PR3_STE_003 zwischen Bielenberg und Strohdeich gehört nach der aktuellen landesplanerischen Bewertung nicht zu den vorgesehenen Vorranggebieten und ist damit nicht für die Windenergienutzung vorgesehen.
Der Artikel stellt unterschiedliche Positionen dar:
Die BUND-Kreisgruppe Steinburg äußert Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kulturlandschaft der Kollmarer Marsch sowie auf Natur- und Landschaftsschutz. Vertreter eines möglichen Windparkprojekts verweisen hingegen auf wirtschaftliche Effekte, etwa durch Gewerbesteuereinnahmen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Land Schleswig-Holstein derzeit die Regionalpläne für Windenergie überarbeitet. Dabei wird das Gebiet zwischen Bielenberg und Strohdeich voraussichtlich nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Fläche künftig nicht mehr als Potenzialfläche zur Verfügung stehen wird.
Eine Entscheidung über die zukünftige Einstufung der Flächen wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
